NB: naturlich existiert bereits das KZBV-Jahrbuch 2006. 2005 ist jedoch leichter
online einzusehen; allfällige Abweichungen sind nicht relevant.
Methodisch angelegt ist
die GOZ-Analyse als Panel, also als Wiederholungserhebung bei derselben Zahnarztstichprobe
im Rahmen fest definierter Zeitintervalle. Kontinuierliche Nachakquisitionen
stellen sicher, dass der natürliche „Panelschwund“ (z.B. Praxisaufgaben) in
der Stichprobengröße beständig aufgefangen wird. Die Teilnahme am Panel ist
freiwillig. Sie setzt voraus, dass der Zahnarzt über eine entsprechende Praxis-EDV
verfügt. Derzeit können alle Zahnärzte, die mit den Programmen Z1, CD3, CD6, DM-2000, Highdent,
ZahnarztRechner, Compudent, Chremadent und Dampsoft arbeiten, an der GOZ-Analyse
teilnehmen.
1)Allein die Stichproben-Beschränkung auf o.a. Verwaltungs-Programme
belegt, dass KFO-Fachpraxen sich an dieser Auswahl - aus technischen Gründen
- nicht einmal marginal beteiligt haben können.
3) Auch das Verhältnis der Anzahlen für Pos. 607
4) Wo in der Hauszahnärzteschaft, in der BZÄK sind dann
die namhaften zahnärztlichen Träger von kieferorthopädischer
Erfahrung, von Fach- und Sachkenntnis? - Behauptung: Es gibt sie
nicht! - benannt wurden diese jedenfalls nie.
5) Was legitimiert eine BZÄK - gegen die Vota von Fachzahnärzten
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