BDK 09.10.2008 : Aktueller Stand bei der GOZ-Neu

09.10.2008   Aktueller Stand  bei der GOZ-Neu

Vom Bundesministerium für Gesundheit ist ein Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ abgeschlossen.
Die Verzögerung ist bedingt durch das noch anhaltende Abstimmungsverfahren zwischen den Bundesministerien, auch wegen der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte über Beihilfe, Steuern etc. Dies sind:

·         Bundesministerium des Innern
·         Bundesministerium der Finanzen
·         Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
·         Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und nicht zuletzt die entsprechenden Spiegelreferate im Bundeskanzleramt. Das Bundesministerium der Justiz würde man sich ebenfalls wünschen angesichts der erwarteten zusätzlichen Belastungen für die Gerichte.

 Kriterien dabei sind
·         zukünftiger Punktwert
·         zukünftige Mengenentwicklungen
·         neue Leistungen
·         neue Bestimmungen.
·   
     
bisherige Arbeitsplätze, Umsätze, Einkommen, Steueraufkommen

1)     der Zahnarzt- u. KFO-Praxen sowie Zahntechniker
2)     PKVen
3)     Zulieferer v. Zahnmedizinprodukten (typ. Beispiel, ausgelieferte Implantate)
und schließlich die politisch vermutete / abgewogene Belastbarkeit, das Protestpotential und die Konflikbereitschaft bei den betroffenen Gruppierungen — gerade in Zeiten des Wahlkampfes.

Die  aktuell öffentlich gefühlte Wirtschafts- und Stimmungslage mit den damit verschlungenen politischen Prioritäten und Zumutbarkeiten im anlaufenden Bundestagswahlkampf bestimmen den Veröffentlichungszeitpunkt für Referentenentwürfe.

Anmerkung: Schließlich hat der BDK-BV als erster (hoffentlich nicht einziger) schon im Frühjahr bei den Vorkontakten und seiner schließlichen Einladung in die bayerische Staatskanzlei Zusammenhänge und politische Brisanz bereits klar vor Augen führen können. Bekanntlich ist danach der damalige Entwurf des BMG zur GOZ-Novellierung "auf Bitten der CSU" (zitiert u.a. in der DZW) zumindest und immerhin bis nach der Bayernwahl, d.h. bis heute zurückgehalten worden.
Der BDK hat sich für diese Initiative auch im Namen qualitätsbewußter Patienten bei der CSU bedankt!


Der Öffentlichkeit wird nach einem Referentenentwurf über verschiedene Verbände (ca. 50)  Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.  Kurz mündlich vortragen (1987 waren es 5 - 7 Min. im Mittel) können die Verbände in der Anhörung, 6 Wochen später. Ob die Bundesgesundheitsministerin dazu überhaupt erscheint, ist fraglich. Der damalige Bundesminister, Herr Dr. Blüm ("die Renten sind sicher"), ließ sich am 24.05.87 durch seinen harschen Staatsekretär, Herrn Dr. Jung, vertreten.
Änderungen, erfahrungsgemäß eher marginal und hauptsächlich mit politischer Alibifunktion, ließen sich bis zur Kabinettsvorlage zuletzt bei den Tierärzten wie bei den Architekten immer noch finden.
Die Allgemeinen Bestimmungen (§§-Teil), speziell § 2a - Einzel- oder Gruppenverträge – sollen die deckungsgleiche Vorlage für die folgende GOÄ hergeben.
Die Gebührenspanne 1- bis 3,5fach wird scheinbar fortgeschrieben. Gradmesser für das politische Ehrlichkeitsbemühen des Verordnungsgebers werden die 1fach-Sätze sein, d.h. ist eine Leistung zum 1fach-Satz überhaupt zu erbringen?
Begründungs- und Erläuterungspflicht ebenso wie die  abweichende Vereinbarung der Vergütungshöhe (§ 2 Abs. 1, 2) wird erschwert und weiter bürokratisiert.
Die Material- und Laborkosten müssen bei Bemessung von > 5% oberhalb des BEL II (Kasse) vorher schriftlich vereinbart werden.
Die  15%-Absenkung  in der Relationierung der  ZE- und KFO–Leistungen soll  den BEMA spiegeln.

Im Gegensatz zu anderen Abschnitten der derzeitigen Referentenfassung gibt es im Abschnitt G. (Kieferorthopädie)  außer den 3 Non-BEMA-Ziffern nicht viel Neues auf Kursen zu vermitteln,  zu lernen und  zu kommentieren.
Wie auf den BDK-Kursen "Qualität und Ihre Abrechnung" seit Jahren schon, werden Schwerpunkte viel mehr zu legen sein auf die
Honorargestaltung
über abrechnungssichere / rechtswirksame Vereinbarungen (§2 Abs.1,2 der GOZ88 entsprechend),
orientiert und bemessen nach der HOK/HOZ bzw. dem Prognos®-Minutenwert von > 3,38 € für eine Praxis-Minute ( =203 €/h)
plus Umstände, Schwierigkeiten und Zeitaufwand durch die zusätzlich drohenden, bürokratischen Anforderungen.