Schreiben
nach dem Neujahrsempfang Beispiel / Auszüge
Verteiler:
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sowie an eine Vielzahl von Abgeordneten und namhafte
Gesundheits-PolitikerInnen.
Bremervörde,
07.02.08
Sehr geehrte….
mit großem
Interesse habe ich die Reden anlässlich des Neujahrsempfanges der
Bundeszahnärztekammer verfolgt.
Viele der von Ihnen angesprochenen
Punkte haben mich überzeugt und treffen genau die Wünsche und Vorstellungen der
Fachzahnärzte für Kieferorthopädie.
Auch wenn Sie mit Ihren Kolleginnen und
Kollegen der anderen Fraktionen in einigen Punkten unterschiedlicher Auffassung
waren, so ist doch eines klar herausgearbeitet worden. Allen gemeinsam ist der feste Wille, dass der
Patient in der Wahrung seiner
berechtigten Interessen gestärkt wird und das Niveau der medizinischen
Versorgung in Deutschland dem internationalen Standard entsprechen soll.
Deutschland darf kein Land der kieferorthopädischen
Mangel-Versorgung werden.
Die aktuelle Entwicklung bei dem
augenblicklich zentralen Themen für die Zahnmedizin, der Novellierung der
privaten Gebührenordnung (GOZ), schlägt
jedoch gerade diesen Weg ein.
Die Koalition plant die Angleichung der
neuen GOZ an das Gebührenverzeichnis der
gesetzlichen Krankenkassen (BEMA).
Missachtet wird dabei, dass der BEMA und die GOZ grundsätzlich
unterschiedlichen Ansprüchen genügen müssen. Der BEMA soll eine ausreichende,
notwendige und zweckmäßige Behandlung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung gewährleisten.
Eine staatlich verordnete GOZ kann eine
umfassende Leistungsbeschreibung der deutschen Zahnheilkunde auf
wissenschaftlicher Basis sein.
Eine Gebührenordnung kann alle bekannten und wissenschaftlich vertretbaren
(zahn-)ärztlichen Möglichkeiten und Hilfeleistungen für Patientinnen und
Patienten auf fachlich international erbringbaren Niveau realistisch
beschreiben. Dieser Ansatz ist bisher nicht erkennbar.
Die unterschiedlichen Ansprüche an
Gebührenordnungen schließen eine Gleichschaltung beider Honorierungs-Systeme auf seröser Ebene
jedenfalls aus. Auf dem Gebiet der Kieferorthopädie wird dies besonders
deutlich. Der BEMA ´04 brachte für die Versicherten einen dramatischen Einbruch
in der Versorgungsqualität. Denn die laut Kassen-BEMA beschrieben Leistungen
decken das derzeit in Deutschland gelebte und gepflegte fachliche Niveau nur
lückenhaft ab. Schon die Bewertungen verhindern eine präventions- und
qualitätsorientierte Kieferorthopädie. Dies wurde bereits bei Einführung des
BEMA durch die wissenschaftliche Gesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für
Kieferorthopädie e.V. (DGKFO) beschrieben. (Anlage 1).
Die dem BEMA 04 zugrunde liegenden
Bewertungen sind wissenschaftlich nicht vertretbar. In der Bewertung der
einzelnen Positionen des BEMA wurden drei unterschiedliche Studien
zusammengeführt, deren Grundlage von völlig verschiedenen Voraussetzungen
ausgeht. Unterschiedlichste Studienansätze wurden schlicht gemittelt. Aus
diesem Grunde wird der BEMA ´04 beklagt. (Anlage 2).
Der Entwurf der neuen GOZ aus dem
Bundesministerium für Gesundheit übernimmt nun in weiten Teilen diese seit 2003
bekannte dramatische Fehlentwicklung des BEMA 04. Die Deutsche Gesellschaft für
Kieferorthopädie hat dagegen in einem fachlich fundierten Entwurf zur neuen GOZ
sowohl die kieferorthopädischen Leistungsbeschreibungen, wie auch die
notwendigen Zeiten zur Erbringung dieser Leistungen vorgelegt. Diese sind zum größten Teil in die
Honorarordnung Zahnärzte (HOZ) der Bundeszahnärztekammer eingeflossen.
Zwar besteht für einige Positionen
der HOZ noch Verständigungsbedarf
zwischen Fachzahnärzten für Kieferorthopädie und der Bundeszahnärztekammer.
Dies hängt mit der stetigen wissenschaftlichen Fortentwicklung unseres
hochspezialisierten Fachgebietes zusammen. Gleichwohl wird die
Bundeszahnärztekammer sich der jeweiligen wissenschaftlichen Dynamik und Erkenntnis nicht auf Dauer
verschließen wollen.
Hiermit bitte ich Sie ganz herzlich,
diese Unterlagen in Bezug auf die Sicherung der Versorgung der Versicherten in
Deutschland zu beachten und in Ihre politische Arbeit mit einzubeziehen.
Bitte Verhindern Sie eine BEMA-Analogie in der GOZ. Bewahren Sie mit einer wissenschaftlich
fundierten, neuen GOZ die Qualität der kieferorthopädischen Versorgung in
Deutschland. Gerade im Bereich von präventionsorientierten Fachgebieten dürfen
keine willkürlichen Leistungsbeschreibungen und -bewertungen einfließen.
Berücksichtigen Sie bitte die HOZ der Bundeszahnärztekammer. (Anlage 3).
Für Gespräche, Fragen und Anregungen
stehen wir jederzeit wieder gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. G. Mindermann
Anlage 1: Stellungnahme der Deutschen
Gesellschaft für Kieferorthopädie
Anlage 2:
Anlage 3: HOZ, Abschnitt
Kieferorthopädie