Schreiben nach dem Neujahrsempfang Beispiel / Auszüge     

Verteiler:
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sowie an eine Vielzahl von Abgeordneten und namhafte Gesundheits-PolitikerInnen.

                                                                                                                                  Bremervörde, 07.02.08

 

Sehr geehrte….

                            mit großem Interesse habe ich die Reden anlässlich des Neujahrsempfanges der Bundeszahnärztekammer verfolgt.

Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte haben mich überzeugt und treffen genau die Wünsche und Vorstellungen der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie.

Auch wenn Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen in einigen Punkten unterschiedlicher Auffassung waren, so ist doch eines klar herausgearbeitet worden.  Allen gemeinsam ist der feste Wille, dass der Patient  in der Wahrung seiner berechtigten Interessen gestärkt wird und das Niveau der medizinischen Versorgung in Deutschland dem internationalen Standard entsprechen soll.

Deutschland darf kein Land der kieferorthopädischen Mangel-Versorgung werden.

Die aktuelle Entwicklung bei dem augenblicklich zentralen Themen für die Zahnmedizin, der Novellierung der privaten Gebührenordnung (GOZ),  schlägt jedoch gerade diesen Weg ein.

Die Koalition plant die Angleichung der neuen GOZ an das  Gebührenverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen (BEMA).
Missachtet wird dabei, dass der BEMA und die GOZ grundsätzlich unterschiedlichen Ansprüchen genügen müssen. Der BEMA soll eine ausreichende, notwendige und zweckmäßige Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleisten.

Eine staatlich verordnete GOZ kann eine umfassende Leistungsbeschreibung der deutschen Zahnheilkunde auf wissenschaftlicher Basis sein. 
Eine Gebührenordnung kann alle bekannten und wissenschaftlich vertretbaren (zahn-)ärztlichen Möglichkeiten und Hilfeleistungen für Patientinnen und Patienten auf fachlich international erbringbaren Niveau realistisch beschreiben. Dieser Ansatz ist bisher nicht erkennbar.

Die unterschiedlichen Ansprüche an Gebührenordnungen schließen eine Gleichschaltung  beider Honorierungs-Systeme auf seröser Ebene jedenfalls aus. Auf dem Gebiet der Kieferorthopädie wird dies besonders deutlich. Der BEMA ´04 brachte für die Versicherten einen dramatischen Einbruch in der Versorgungsqualität. Denn die laut Kassen-BEMA beschrieben Leistungen decken das derzeit in Deutschland gelebte und gepflegte fachliche Niveau nur lückenhaft ab. Schon die Bewertungen verhindern eine präventions- und qualitätsorientierte Kieferorthopädie. Dies wurde bereits bei Einführung des BEMA durch die wissenschaftliche Gesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. (DGKFO) beschrieben. (Anlage 1).

Die dem BEMA 04 zugrunde liegenden Bewertungen sind wissenschaftlich nicht vertretbar. In der Bewertung der einzelnen Positionen des BEMA wurden drei unterschiedliche Studien zusammengeführt, deren Grundlage von völlig verschiedenen Voraussetzungen ausgeht. Unterschiedlichste Studienansätze wurden schlicht gemittelt. Aus diesem Grunde wird der BEMA ´04 beklagt. (Anlage 2).

Der Entwurf der neuen GOZ aus dem Bundesministerium für Gesundheit übernimmt nun in weiten Teilen diese seit 2003 bekannte dramatische Fehlentwicklung des BEMA 04. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie hat dagegen in einem fachlich fundierten Entwurf zur neuen GOZ sowohl die kieferorthopädischen Leistungsbeschreibungen, wie auch die notwendigen Zeiten zur Erbringung dieser Leistungen  vorgelegt. Diese sind zum größten Teil in die Honorarordnung Zahnärzte (HOZ) der Bundeszahnärztekammer eingeflossen.

Zwar besteht für einige Positionen der  HOZ noch Verständigungsbedarf zwischen Fachzahnärzten für Kieferorthopädie und der Bundeszahnärztekammer. Dies hängt mit der stetigen wissenschaftlichen Fortentwicklung unseres hochspezialisierten Fachgebietes zusammen. Gleichwohl wird die Bundeszahnärztekammer sich der jeweiligen wissenschaftlichen  Dynamik und Erkenntnis nicht auf Dauer verschließen wollen.

Hiermit bitte ich Sie ganz herzlich, diese Unterlagen in Bezug auf die Sicherung der Versorgung der Versicherten in Deutschland zu beachten und in Ihre politische Arbeit mit einzubeziehen.
Bitte Verhindern Sie eine BEMA-Analogie in der GOZ.  Bewahren Sie mit einer wissenschaftlich fundierten, neuen GOZ die Qualität der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland. Gerade im Bereich von präventionsorientierten Fachgebieten dürfen keine willkürlichen Leistungsbeschreibungen und -bewertungen einfließen.
Berücksichtigen Sie bitte die HOZ der Bundeszahnärztekammer. (Anlage 3).

Für Gespräche, Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit wieder gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. G. Mindermann

 

 

 

Anlage 1: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie

Anlage 2: Kurzfassung der BEMA-Klage

Anlage 3: HOZ, Abschnitt Kieferorthopädie